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RECHTLICHES

Einkaufsbedingungen

Ingenieur-Büro Manuel-Leonhard Rixen
Birkenweg 21
37574 Einbeck

Projektmanager: +31 970 102 38795
Notfall-Service: 0157 7172 7478
E-Mail: ing-b-rix@posteo.de

Manuel-Leonhard Rixen Einzelunternehmen – Industrie- und Sonderanlagenbau

§ 1 Geltung

Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen von Ware, Material und Dienstleistungen. Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn ich sie ausdrücklich akzeptiere.

§ 2 Vertragsschluss

Eine Bestellung wird erst mit schriftlicher Auftragserteilung verbindlich. Der Lieferant bestätigt sie innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder durch Versand der Ware.

§ 3 Liefertermin und Verzug

Der in der Bestellung genannte Termin ist verbindlich. Bei Verspätung bleiben die gesetzlichen Rechte, insbesondere Rücktritt und Schadensersatz, unberührt. Eine pauschale Entschädigung von 1 % je angefangener Woche, höchstens 5 % des Auftragswerts der verspäteten Lieferung, kann nur verlangt werden, soweit wegen der Verspätung selbst Verzug gegenüber dem eigenen Kunden eingetreten ist.

§ 4 Anlieferung

Die Lieferung erfolgt frei Haus an die angegebene Adresse, ersatzweise an den Geschäftssitz, Birkenweg 21, 37574 Einbeck. Jeder Sendung ist ein Lieferschein mit Bestellnummer beizufügen. Die Gefahr geht mit Ankunft der Ware über.

§ 5 Preis und Zahlung

Der in der Bestellung genannte Preis ist ein Festpreis einschließlich Verpackung, Fracht und sämtlicher Nebenkosten. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Lieferung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, ohne Abzug.

§ 6 Geheimhaltung und Eigentum

Zeichnungen, Programme, Stücklisten und sonstige Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich nicht für Dritte bestimmt sind, sind geheim zu halten. Sie dürfen ausschließlich zur Ausführung der Bestellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Pflicht besteht auch nach Abschluss der Bestellung fort.

Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden nicht anerkannt.

§ 7 Gewährleistung

Die Leistung muss mangelfrei und vertragsgemäß sein. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Bei Mängeln kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangt werden. Bleibt diese erfolglos, bestehen die Rechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

§ 8 Haftung

Der Lieferant haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen unberührt. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Einbeck, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Einbeck, im November 2026