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RECHTLICHES

Lieferbedingungen

Ingenieur-Büro Manuel-Leonhard Rixen
Birkenweg 21
37574 Einbeck

Projektmanager: +31 970 102 38795
Notfall-Service: 0157 7172 7478
E-Mail: ing-b-rix@posteo.de

Manuel-Leonhard Rixen Einzelunternehmen – Industrie- und Sonderanlagenbau

§ 1 Geltung

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ich sie ausdrücklich akzeptiere.

§ 2 Vergütung

Es gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Die Vergütung wird in einer der folgenden Formen vereinbart.

Stundenbasiert. Der Stundensatz beträgt 95 € und ist vollständig. Fahrtzeiten werden nicht vergütet. Die Abrechnung beginnt mit dem Eintreffen vor Ort zum vereinbarten Zeitpunkt.

Projektbezogen. Es gilt ein vereinbarter Pauschalpreis.

Rahmenvertrag. Es wird ein festes Stundenkontingent je Monat vereinbart, höchstens 15 Stunden. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert als Projekt beauftragt.

Bei Lieferung von Ware sind Verpackung und Versand innerhalb Deutschlands im Preis enthalten. Weitere Kosten werden nicht erhoben.

§ 3 Fälligkeit

Rechnungen über stundenbasierte Einsätze sind spätestens 7 Werktage nach dem Einsatz zur Zahlung fällig. Dauert ein stundenbasierter Einsatz länger als 7 Tage, sind Abschlagszahlungen zu leisten.

Bei projektbezogenen Einsätzen richtet sich die Zahlung nach der getroffenen Absprache oder nach folgendem Verhältnis: 50 % bei Beginn (Inbetriebnahme), 30 % zur Mitte (FAT), 20 % bei Abschluss (Abnahme).

Bei Rahmenverträgen erfolgt die Zahlung monatlich zum Monatsende.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware, insbesondere 3D-Druckteile und Baugruppen, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung geht das Eigentum uneingeschränkt auf den Auftraggeber über.

§ 5 Lieferfristen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei höherer Gewalt, insbesondere Streik, Lieferengpass, Stromausfall oder Krankheit, verlängert sich die Frist angemessen. Eine pauschale Verzugsentschädigung ist ausgeschlossen. Lagergeld wird nicht erhoben, wenn die Ware später abgeholt oder die Abnahme verzögert wird.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Eintreffen der Ware beim Auftraggeber über, im Fall der Abholung mit der Übergabe.

§ 7 Programme und Anleitung

SPS-Programme, Roboterprogramme, CAD-Dateien und die Bedienungsanleitung sind Bestandteil der vereinbarten Leistung und im Preis enthalten. Eine gesonderte Lizenzvergütung wird nicht erhoben. Die Unterlagen werden zur Nutzung an der Anlage übergeben, für die sie erstellt wurden.

§ 8 Abnahme

Bei Montage oder Inbetriebnahme gilt die Leistung als abgenommen, sofern nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung Mängel in Textform gerügt werden.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Mängel werden innerhalb dieses Zeitraums unentgeltlich beseitigt, nach Wahl durch Nachbesserung vor Ort, Fernwartung oder Ersatzlieferung. Schadensersatz wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geleistet.

§ 10 Haftung

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden besteht eine unbeschränkte Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den Vertrag im Übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Einbeck, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Einbeck, im November 2026